Wartungsarbeiten 18./19.11.2024
Damit die Umstellung von der web-basierten Terminbuchung zur app-basierten Terminbuchung stufenweise und reibungslos klappt, sind alle Vorsorgen, Gespräche und Impfungen ab dem 19.11.2024 nur noch über die App (s. unten) buchbar.
Akuttermine bitte vorerst weiter über unsere Homepage buchen. Wir werden hier informieren, wenn auch diese letzte Terminart über die App gebucht werden kann.
ACHTUNG: Änderungen im Terminbuchungssystem und auf der Homepage
Liebe Familien, liebe kleine und große Patienten,
wir alle haben in den letzten Monaten das aktuelle Online-Terminbuchungssystem von mein-arzttermin.de schätzen gelernt. Leider hat der Betreiber vor Kurzem beschlossen, das Produkt zu Ende November einzustellen. Dadurch war ich gezwungen, schnell eine neue und passende Lösung zu finden. Fündig geworden bin ich beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Dieser stellt eine App zu Verfügung, mittels derer man Termine (auch Vorsorgen! :-) ) buchen kann. Sie erhalten auch Terminerinnerungen per Push-Nachricht/E-Mail und wir als Praxisteam können Ihnen Nachrichten schicken, z.B. zu unseren Praxisschließzeiten und Vertretungsärzten. Außerdem können Sie sich nach Wunsch an Impfungen und Vorsorgen erinnern lassen.
Damit der kurzfristige Übergang möglichst reibungslos für Sie funktioniert, ist es sinnvoll, sich schon jetzt die passende App zu installieren und sich als Patient in der "Auguste" zu registrieren :
Kinderarztpraxis Rostock Stadtmitte - Dr. med. Christine Bittig - Kinderärztin Rostock -Stadtmitte /
Mehrere Personen können ein Konto nutzen: Wenn zwei Elternteile (oder die/der Jugendlich selbst, Oma/Opa...) sich für das selbe Kind bzw. dieselben Kinder anmelden und die selben Nachrichten, Terminerinnerungen etc. erhalten möchten, dann muss sich nur ein Elternteil registrieren. Die weiteren Personen melden sich dann mit den Login-Daten des ersten Elternteils in der App an und scannt anschließend den Sicherungsschlüssel, den der erste Elternteil in der App anzeigen lassen kann (Einstellungen -> Sicherungsschlüssel).
Ab dem 1. Dezember wird diese Website vermutlich etwas anders aussehen (da sie auch mit der Software von mein-arzttermin erstellt wurde) und die Terminbuchung wird nur noch über die App, telefonisch oder vor Ort in der Praxis möglich sein. Die Buchung über die App hat dabei die meisten Vorteile für alle (für Sie: jederzeit und überall möglich, in Ruhe Aussuchen des am besten passendsten Termins; für uns: mehr Zeit für die Patienten, die gerade in der Praxis sind).
Alles andere bleibt aber so, wie gehabt.
Wir hoffen, dass der Übergang möglichst unproblematisch für Sie abläuft und freuen uns darauf, die vielen neuen Funktionen und Möglichkeiten, die die App uns bietet, mit Ihnen gemeinsam zu entdecken!
Herzlichst,
Christine Bittig mit dem Team der "Auguste"
Grippeimpfstoff 2024/25 ist eingetroffen
Wir impfen bereits fleißig gegen die saisonale Influenza - gerade bei chronischen Vorerkrankungen eine gute Idee. Auf Wunsch impfen wir gerne auch Sie als Eltern - sprechen Sie uns gerne an!
Ihr Praxisteam der "Auguste"
Neuigkeiten zur MeningokokkenB-Impfung & Hinweise für Eltern von Vierjährigen (Stand Juni 2024)
Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat Ende Januar endlich die MeningokokkenB-Impfung für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag empfohlen, schwerwiegende Hirnhautentzündungen durch den hierzulande häufigsten Meningokokken-Typ zu verhindern. Bis diese Impfung automatisch über jede gesetzliche und private Krankenkasse abgerechnet werden kann, wird es noch 1-2 Monate dauern, da verschiedene bürokratische Schritte eingehalten werden müssen.
Zum derzeitigen Stand MÜSSEN alle gesetzlichen - und damit eigentlich auch alle privaten - Krankenkassen die kompletten Kosten für Impfstoff und Impfleistung erstatten. Da es noch keine Impfvereinbarung zwischen den Kassen und der KV gibt (daran wird derzeit gearbeitet) und die bisherigen individuellen Vereinbarungen mit einigen Krankenkassen wie z.B. der AOK Nordost oder Barmer als so genannte Satzungsleistungen nicht mehr gültig sind, müssen Sie als Patienten derzeit für alle Kosten in Vorkasse gehen. Dies gilt nun vorübergehend auch für Patienten, deren Kassen diese Kosten bislang ohne Vorauszahlung übernommen haben. Der Impfstoff wird bei uns i.d.R. via Rechnung bezahlt, die Impfleistung bar, per EC-Karte oder per Rechnung. Wir hoffen sehr, dass diese aufwändige Zwischenlösung bald ein Ende hat.
Bei Kindern ab dem 5. Geburtstag ist die Lage sehr uneinheitlich und die Chance auf Kostenrückerstattung sinkt - eine telefonische Rückspräche mit der Krankenkasse ist hier unumgänglich.
Sollte ihr Kind in den kommenden Monaten 5 Jahre alt werden, so empfehle ich deshalb die MeningokokkenB-Impfung zeitnah durchführen zu lassen, da die Rückerstattung der Kosten für Impfungen bei Kindern ab 5 Jahren unsicher ist und ihr Kind somit evtl. auf diesen sinnvollen Schutz verzichten muss.
Sprechen Sie uns dazu gerne an!
Herzlichst, Ihr "Augusten"-Team
ACHTUNG: Keine Impfungen mehr ohne Impfausweis!
Ab Juni werden wir keine Impfungen mehr ohne vorliegenden Impfausweis durchführen. Diese Entscheidung fiel uns nicht leicht, da regelmäßig Patienten ohne Impfausweis zum Impfen kommen. Aus Gründen der Sorgfaltspflicht und Patientensicherheit sehen wir aber keinen anderen Weg. Bislang wurden die Familien gebeten, die Ausweise zeitnah nachzureichen zum Nachtragen der erfolgten Schutzimpfungen. Dies wird meistens, jedoch in (zu) vielen Fällen auch nicht eingehalten, sodass Impfungen teils monatelang nicht nachgetragen werden. Dies kann zu medizinisch schwierigen Situationen führen (z.B. Frage nach aktuellem Tetanus-Impfschutz bei Wunden), aber auch die versehentliche Gabe von mehr Impfdosen, als erforderlich sind, ist möglich. Der Impfausweis ist das einzige (!) offizielle Impfdokument, das bei der Überprüfung des Impfstatus zählt - bitte bringen Sie ihn zu jedem Impftermin mit.
Uns ist klar, dass dieser Schritt zu Unannehmlichkeiten führen kann. Vergessen ist menschlich. Aber wir dürfen unsere Sorgfaltspflicht und Verantwortung für unsere kleinen und großen Patienten nicht dahinter anstellen.
E-Rezept ist jetzt Standard
Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie dieser Tage trotz besprochener Medikation die Praxis ohne ein Papierrezept verlassen. Bis auf wenige Ausnahmen (Hilfsmittel, Rezepturen, einzelne besondere Arzneimittel, Privatrezepte) ist der Standard seit Anfang 2024 das papierlose elektronische Rezept - kurz E-Rezept. Sie erhalten die verordneten Medikamente, indem Sie die Versichertenkarte (eGK=elektronische Gesundheitskarte) des Kindes am Verkaufstresen einer beliebigen Apotheke vorzeigen. Alternativ kann auch eine entsprechende Handy-App genutzt werden.
Papierausdrucke werden nur noch in Ausnahmefällen gedruckt. Darum ist es sinnvoll, die eGK (des Kindes) zu jeder Vorstellung in unserer Praxis mitzunehmen, damit das E-Rezept im Bedarfsfall direkt eingelöst werden kann. Sollte die Karte nicht aufzufinden oder verloren gegangen sein, so bitten wir um eine kurze Info schon bei der Anmeldung, damit wir in diesem Fall einen Papierausdruck erzeugen können.
Der große Vorteil: Folgerezepte (Fiebermittel, Nasenspray, Dauermedikation...) können Sie wie bisher über unser Kontaktformular anfordern, müssen aber nun kein Papierrezept mehr aus der Praxis abholen, sondern können das E-Rezept nach kurzer Bearbeitungszeit einfach in der Apotheke einlösen.
"Kinderkrankschreibung" ab 18.12.2023 auch per Kontaktformular/telefonisch möglich
Ab Montag, den 18.12.203 tritt die Möglichkeit in Kraft, bei nicht-bedrohlichen Erkrankungen eines Kindes ein Attest für den Arbeitgeber telefonisch bzw. per Kontaktformular zu erhalten, ohne das Kind ärztlich vorstellen zu müssen. Wir freuen uns sehr über diese sinnvolle Regelung!
Für ein entsprechendes Attest gehen Sie bitte wie folgt vor:
Stellen Sie die Anfrage bevorzugt per Kontaktformular "Formulare anfordern"/"Rezepte und Co." (alternativ telefonisch) und schildern Sie uns kurz die Beschwerden ihres Kindes, bei Fieber auch die maximale Höhe etc. und für welche Tage sie einen Kinderkrankenschein benötigen. Wenn einzelne Tage ausgestellt werden sollen bzw. bestimmte "Stückelungen" teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Im Fall von Rückfragen, werden wir Sie kontaktieren. Andernfalls können Sie das Attest nach einer Bearbeitungszeit von ca. 6h bei uns abholen - auch ohne weitere Bestätigung unsererseits.
Eine solche Krankschreibung ohne Arztvorstellung ist für 5 Tage möglich.
Kinderkrankentage ab 2024 reduziert
Laut aktueller Beschlusslage für die Jahre 2024 und 2025 stehen einem Elternteil pro Kind jährlich 15 Kinderkrankentage zu (zuvor: 30), bei Alleinerziehenden entsprechend 30 Tage je Kind (zuvor: 60). Damit werden die Corona-bedingten Sonderregelungen für Familien schrittweise zurückgenommen.
Achtung: Wir arbeiten ab sofort mit dem Bestellsystem! (Nähere Infos dazu weiter unten).
Sollte im benötigten Zeitraum kein freier Termin mehr online verfügbar sein, so melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter der Tel.-Nr. 0381/452676.
Wer wissen möchte, wie es während des Umbaus in der Praxis aussah, findet unter dem Menüpunkt "Blick durch's Schlüsselloch" ein paar Einblicke.